Ein Entwurf der Finanzverwaltung zum neuen Reisekostenrecht 2014 liegt vor. Dieser nimmt zu den völlig neu gestalteten Regelungen im Reisekostenrecht für Reisen, die ab dem 01.01.2014 durchgeführt werden, Stellung. Besonders gravierend wurde die Regelung zur vom Arbeitgeber veranlassten Mahlzeitengestellung geändert. Neben den neuen Tagessätzen ist hier zu beachten, dass ein Sachbezugswert nicht mehr zu besteuern ist, sofern ein Tagegeldanspruch dem Grunde nach besteht. Der Arbeitgeber hat zudem die Möglichkeit, eine Pauschalversteuerung mit 25 % zur Anwendung zu bringen.