In der Arbeitswelt werden die Chancen durch gute Kontakte und ein weltweites Netzwerk erhöht, an gute Jobs zu kommen und die Karriereleiter nach oben zu klettern. Hierzu werden die Netzwerk-Portale Xing oder LinkedIn immer beliebter. Für die Nutzung fallen Gebühren an, die Nutzung der kostenlosen Basisfunktion ist nur beschränkt möglich. Arbeitnehmer können daher die Gebühren für diese Portale als Werbungskosten absetzen. Auf Nachfrage des Finanzamtes muss aber ggf. die jeweilige berufliche Veranlassung (Jobsuche, Akquise von Aufträgen, berufliche Fortbildung o.ä.) dargelegt werden können. Sofern keine aktive Jobsuche betrieben wird, dann ist dennoch ein Werbungskostenabzug möglich, denn in den Job-Netzwerken werden auch branchenbezogene News veröffentlicht. Dies ist vergleichbar mit dem Lesen von Fachzeitschriften, die steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig sind.