Gartenarbeit steuerlich absetzen

Gartenarbeit steuerlich absetzen


Privathaushalte können die Kosten für Handwerker, Gärtner etc. mit 20 % der anfallenden Lohnkosten in der Einkommensteuererklärung abziehen. Der Steuerbonus wird aber nur gewährt, wenn die erbrachten Leistungen im Haushalt oder auf dem Grundstück ausgeführt werden.

Wer Gartenarbeiten in seiner Einkommensteuererklärung abrechnen will, sollte wissen, dass die Kosten für die reine Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistung unter den Höchstbetrag von 4.000 EUR fallen. Hierzu zählen Kosten für Rasenmähen, Baumfällen, Unkrautjäten sowie das Entfernen von Laub. Wer seinen Garten umgestalten oder neugestalten lässt, kann die Kosten für die Gartenarbeiten nur als Handwerkerleistungen, begrenzt auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR, geltend machen. Dies gilt auch, wenn beispielsweise Fachleute einen Carport bauen, Wege neu pflastern, einen Zaun errichten, die Terrasse überdachen oder Insektenschutzgitter anbauen. Abziehbar sind bei Gartenarbeiten neben den reinen Lohnkosten auch die anfallenden Fahrt- und Maschinenkosten sowie die Kosten für die Entsorgung des Grünschnitts.

Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wird vom Finanzamt nur gewährt, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung über die Leistungen vorhanden und die Bezahlung per Überweisung erfolgt ist. Barzahlung gilt hier nicht.