Energiepreispauschale

Stand: 2. Juni 2022

Der Staat möchte aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten auch Arbeitnehmer entlasten und mit einer Energiepreispauschale bezuschussen. Alle, die in der Steuerklasse I – V beschäftigt sind, erhalten einmalig 300 €. Die Energiepreispauschale ist unabhängig von anderen Zahlungen, wie Job-Ticket oder Mobilitätsprämie.

Außerdem werden die 300 € auch nicht auf andere Leistungen angerechnet. Da die Pauschale aber steuerpflichtig ist, profitieren Erwerbstätige mit geringem Einkommen mehr als Gutverdiener.
Der Anspruch entsteht am 01. September 2022. Eine Auszahlung erfolgt dann entweder durch den Arbeitgeber oder im Rahmen einer späteren Einkommensteuerveranlagung. Alternativ ist auch eine Minderung einer Einkommensteuervorauszahlung möglich.