Mit dem am 26.02.2014 veröffentlichtem Urteil des BFH wird der eigene Hausstand eines Ledigen im Haushalt der Eltern nochmals bestätigt. Im Urteilsfall war ein Lediger mit 52 Jahren im Haushalt seiner Eltern mit dem Lebensmittelpunkt wohnhaft. Bei einem erwachsenen wirtschaftlich unabhängigen Ledigen kann nach Aussage des Gerichtes angenommen werden, dass der Haushalt der Eltern auch sein eigener Haushalt geworden ist. Es ist davon auszugehen, dass er den Haushalt wesentlich mitbestimmt, nicht zuletzt aufgrund der offensichtlich vorliegenden wirtschaftlichen Beteiligung.