Der BFH hat in einer Entscheidung vom 18.04.2013 festgehalten, wie Familienheimfahrten bei der geltend gemacht werden können. Es sind nach Aussage des Gerichts die Grundsätze der Entfernungspauschale anzuwenden, die völlig unabhängig von der Frage, ob Kosten entstanden sind, angesetzt werden kann. Danach kann ein Arbeitnehmer die Entfernungspauschale auch dann ansetzen, wenn er als Beschäftigter der Bahn keine Aufwendungen trägt. Wurde vom Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt und die Familienheimfahrten einmal wöchentlich zutreffend nicht versteuert, ist jedoch kein Werbungskostenabzug möglich. Werden Erstattungen des Arbeitgebers zu den Familienheimfahrten vorgenommen, müssen die Ansätze ebenso entsprechend gekürzt werden.