Stand: 3. November 2022
Mit Schreiben vom 23.11.2022 hat das Bundesministerium für Finanzen die neuen Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung bei Auslandsdienstreisen bekannt gegeben. Die neuen Pauschbeträge gelten ab 01.01.2023.
Stand: 3. November 2022
Mit Schreiben vom 23.11.2022 hat das Bundesministerium für Finanzen die neuen Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung bei Auslandsdienstreisen bekannt gegeben. Die neuen Pauschbeträge gelten ab 01.01.2023.