Ab dem Jahr 2018 gilt eine kürzere Antragsfrist für die Beantragung von rückwirkendem Kindergeld. Bisher konnte es vier Jahre rückwirkend beantragt werden, ab dem Jahr 2018 nur noch sechs Monate! Dies bedeutet, dass bis zum 31.12.2017 die Eltern noch rückwirkend bis einschließlich Januar 2013 Kindergeld erhalten.
Sofern dieser Termin verpasst wird und erst im Januar 2018 entsprechende Anträge eingereicht werden, erhält man nur noch bis höchstens Juli 2017 das Kindergeld nachträglich ausgezahlt. Hintergrund war eine Gesetzesänderung, die Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern soll.