Die Finanzverwaltung hat am 2.1.2014 bekannt gegeben, dass die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2013 am 31.5.2014 endet. Diese Frist gilt nicht für "freiwillig" eingereichte Antragsveranlagungen. Angehörige der freien Berufe oder auch Lohnsteuerhilfevereine haben eine allgemeine Fristverlängerung bis Ende des Jahres. Soweit dem Finanzamt bekannt ist, dass Steuerpflichtige sich insofern vertreten lassen, ist eine Fristverlängerung nicht mehr zu beantragen. Über den 31.12.2014 hinausgehende Verlängerungsanträge sind jedoch nach Mitteilung der Finanzbehörden nicht möglich.