Der Deutsche Bundestag gibt in seiner Pressemitteilung vom 18.03.2013 bekannt, dass im Zusammenhang mit den Vorschlägen zum Altersvorsorgegesetz der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Hierbei ist ab 2013 die Anhebung der steuerlich abzugsfähigen Basisvorsorge auf 24.000 EUR bei Ledigen geplant (bisher liegt der Höchstbetrag bei 20.000 EUR). Bei Ehegatten würde sich der abzugsfähige Betrag verdoppeln. Außerdem soll die Berufsunfähigkeitsversicherung in die Basisaltersvorsorge einbezogen werden, wenn eine lebenslange Leibrente gezahlt wird. Auch Änderungen im Zusammenhang mit der Wohn-Riester-Förderung sind vorgesehen.