Nach einer Pressemitteilung des BMF vom 19.02.2013 liegt nun ein geändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten vor. Sofern beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, kann so die Wahl der Kombinationsmöglichkeiten erleichtert werden. Arbeitnehmer-Ehegatten können zwischen Steuerklasse III/V und IV/IV wählen. Zusätzlich kann auch ein Faktor berücksichtigt werden, der die Lohnsteuer im Verhältnis der bezogenen Arbeitslöhne verteilt. Im geänderten Merkblatt für das Jahr 2013 ist die Anhebung des Grundfreibetrages (8.130 EUR) ebenso berücksichtigt, wie die neue Steuerprogression durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression.