Im Urteil vom 11.12.2012 hat der BFH zum Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen, wenn die Wohnimmobilie langjährig leer steht. Es müssen geeignete Wege der Vermarktung vom Vermieter gesucht werden. Sofern die Vermietungen aufgrund von Inseraten nicht erfolgsversprechend waren, muss das Verhalten des Vermieters angepasst und damit geeignetere Wege der Vermarktung durch ihn gesucht werden. Dabei sind Zugeständnisse wie etwa bei der Miethöhe oder im Hinblick auf die für ihn als Mieter akzeptabler Personen zu machen. Sofern der Vermieter dies nicht getan habe, ist von der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Der langjährige Leerstand von Wohnungen ist ein Problem, zu dem beim BFH noch eine Reihe an Verfahren anhängig sind (Az. IX R 68/10, IX R 39-41/11, IX R 9/12, IX R 19/11, IX R 7/10).