Wir vertreten Ihre Interessen vor dem Finanzamt, der Familienkasse und den Finanzgerichten, und zwar:
Bei Einkünften als:
- Arbeitnehmer*in / Angestellte*r / Beamte*in
- Rentner*innen oder Pensionäre*innen
- Kindergeldantragsteller*innen / – empfänger*innen
- Unterhaltsempfänger*innen
- Arbeitslose
- Veräußerungsgeschäften*?
auch wenn Sie anderer Einkünfte beziehen wie:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung*
- Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z.B. Zinsen*
- sowie sonstige Einkünfte, z. B. Veräußerungsgeschäfte*
* Wenn diese Einnahmen jährlich bei Ledigen 18.000 Euro, bzw. bei
verheirateten Paaren 36.000 Euro nicht übersteigen.
Dann sind Sie bei uns genau richtig!