Stand: 30. Juni 2022
Für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohnungen wurde eine steuerliche Förderung eingeführt.
So werden zwei Jahre lang jeweils 7 % und im dritten Jahr 6 % der gesamten Maßnahme begünstigt. Bis zu 40.000 € Steuerermäßigung können so pro Einzelfall möglich sein. Dies gilt für alle Maßnahmen, die von 2020 – 2029 fertig gestellt wurden bzw. werden.
Voraussetzungen dafür sind die Ausführung durch ein Fachunternehmen, besondere Rechnungsanforderungen, die Zahlung via Überweisung an den Leistenden und ein Gebäudealter von über 10 Jahren. Außerdem muss das leistende Fachunternehmen eine Bescheinigung nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster ausstellen.
Laut einer internen Verfügung kann das Finanzamt grundsätzlich von der Richtigkeit der Bescheinigung ausgehen. Wenn aber beim Abgleich der Bescheinigung mit der Rechnung im Einzelfall Zweifel an der Korrektheit vorliegen, darf das Finanzamt die Steuerermäßigung versagen. Ein Abgleich der Bescheinigungen und Rechnungen ist daher immer empfehlenswert.